Antigen Schnelltest


Covid-19 Antigen Schnelltest

Erfahren Sie mehr über die Anwendung und aktuellsten Informationen von Corona Schnelltests.

Wie funktioniert ein Antigen-Schnelltest?

Schnelltests basieren auf einem Verfahren, das Immunoassay genannt wird. Bei diesen Tests wird nicht das genetische Material analysiert, sondern es werden Proteine nachgewiesen, die entweder vom Virus selbst oder vom Immunsystem des Körpers als Reaktion auf das Virus produziert werden (Antigene).

Mit diesen Tests können Anzeichen für eine aktuelle Infektion nachgewiesen werden. Die meisten Antigen Tests zielen auf ein Protein namens Nukleokapsid Protein (N-Protein) ab, welches den Kern des Virus bildet. Auch bei Mutationen und neuen Varianten ist dieses N-Protein stabil nachweisbar.

Welche Corona Varianten werden von Schnell- und Selbsttests erkannt?

Grundsätzlich sind alle Corona Schnelltests, die auf der Erkennung des Nukleokapsid Proteins basieren für die Erkennung aller bekannten, aber auch zukünftigen Varianten geeignet, da sie sich alle auf den Teil des Virus fokussieren, der quasi nicht mutiert.
Hierzu zählen natürlich auch folgende Varianten: Delta, Beta und Omikron, sowie deren Untervarianten BA.5, BF.7, BQ.1.1, XBB.1.5, XBB.1.16, EG.5 (Eris), BA.2.86 (Pirola) und viele weitere.
Covid-19 Schnelltests suchen nach dem Nukleokapsid-Protein, welches den relativ stabilen Kern jedes Covid-19 Virus bildet. Mutationen verändern vorwiegend die sogenannten „Spikes“, die bei den Schnelltests ohnehin nicht berücksichtigt werden.

FAQ

Inhaltlich sind Schnelltests und Selbsttest identisch. Sie enthalten dieselben Komponenten, wie Testkassette, Testlösung und Tupfer. Der Unterschied liegt im Anwenderkreis.

Schnelltests dürfen nur von professionellen Nutzern aus dem Gesundheitswesen oder nachweislich geschulten Personen eingesetzt werden. Selbsttests dagegen werden von Laien eingesetzt. Hier stellt der Gesetzgeber besonders hohe Anforderungen an die Verständlichkeit der Gebrauchsanweisung sowie einen Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, also einen Nachweis, dass der Test für Laien leicht anwendbar und fehlerfrei durchzuführen ist. Sie erkennen, ob es sich um einen Schnell- oder einen Selbsttest handelt, an der CE-Kennzeichnung. Schnelltests tragen ein CE-Zeichen ohne 4-stellige Nummer.

Selbsttests tragen ein CE-Zeichen, gefolgt von einer 4-stelligen Nummer (z.B. CE1008). Diese Nummer ist die Kennnummer der Benannten Stelle, die die Selbsttests geprüft und zertifiziert hat.

Mit welcher Genauigkeit und Zuverlässigkeit ein Schnelltest Covid-19 erkennt, wird vom Hersteller durch die “Sensitivität” und “Spezifität” angegeben. Beide Werte werden durch Studien mit Probanden ermittelt.

Die Sensitivität eines Tests gibt an, zu wie viel Prozent ein Test eine Covid-19-Erkrankung bei tatsächlich erkrankten Personen im direkten Vergleich zu einem PCR-Test erkennt. Beispiel: Mit einem PCR-Test werden 100 Personen als Covid-19 positiv infiziert erkannt (= 100%). Mit einem PoC-Test (Schnelltest) werden 96 Personen von 100 infizierten Personen erkannt (= 96%). Die Sensitivität beträgt somit 96,00%.

Die Spezifität eines Tests gibt an, zu wie viel Prozent ein Test eine nicht Covid-19 infizierte Person (gesunde Person) auch als gesund und nicht infiziert erkennt (im direkten Vergleich zu einem PCR-Test). Beispiel: Mit einem PCR-Test werden 100 getestete Personen als nicht Covid-19 infiziert erkannt (= 100%) Mit einem Schnelltest werden ebenfalls 100 Personen von 100 Personen als gesund erkannt (= 100%). Somit wird die Spezifität mit 100% angegeben.

Ein zweiter Test ist nur dann notwendig, wenn die Testlinie sehr schwach ausgeprägt oder nur zu erahnen ist. In diesem Fall sollte noch einmal eine gründliche Probenentnahme und ein zweiter Test zur Abklärung des Ergebnisses durchgeführt werden.

Sie können Ihr Produkt unbesorgt benutzen. Eine kurzfristige Unter- oder Überschreitung der Temperaturen für 2-3 Tage beeinflusst die Produktqualität nicht. Auf der Produktverpackung sind lediglich die langfristigen Lagertemperaturen für das Produkt angegeben. Wenn Sie das Produkt vor dem Verbrauch längere Zeit lagern möchten, sollten diese Temperaturen eingehalten werden.

Falsche Temperatur: Bringen Sie den Test vor Anwendung auf Raumtemperatur. Zu kühle Tests können dazu führen, dass Tests falsche oder keine Testergebnisse anzeigen.

Ausreichend Testflüssigkeit hinzufügen: Achten Sie auf die Angaben im Beipackzettel. Dass genug Testflüssigkeit in die Testkassette gegeben wurde, erkennen Sie daran, dass sich der Teststreifen leicht in lilafarbene oder rosafarbene verfärbt. Sollte sich der Teststreifen nicht vollständig verfärben, fügen Sie nochmals 1 bis 2 Tropfen hinzu.

Beachten Sie die Wartezeit: Die in der Gebrauchsanweisung angegebene Wartezeit - meist 15 Minuten - muss unbedingt beachtet werden. Gerade bei frischen sowie abnehmenden Infektionen ist die Viruslast relativ gering. Der Schnelltest benötigt deshalb die volle Reaktionszeit. Auch klärt sich der vorher leicht lilafarben oder rosafarben eingefärbte Teststreifen und ist wieder reinweiß, so dass auch schwache Teststriche abgelesen werden können.

Gerät bei der Probenentnahme zu viel Nasen- oder Mundschleim auf den Tupfer für die Probenentnahme, so kann dies dazu führen, dass die Testflüssigkeit zu zähflüssig wird und somit nicht mehr in das Papier der Testkassette eindringen kann. Dies ist besonders während der Erkältungszeit und bei älteren Testpersonen eine häufige Ursache. Schnäuzen Sie deshalb vor der Probenentnahme die Nase, und achten Sie bei der Entnahme aus dem Rachenraum nicht zu viel Spucke aufzunehmen.

Nein. Zwar können die Symptome einer Erkältung den Anzeichen einer Corona-Infektion sehr ähnlich sein, jedoch können die Schnell- und Selbsttests genau differenzieren. Sollten Sie ein positives Schnelltest-Ergebnis erhalten, ist eine Infektion mit Covid-19 wahrscheinlich. Den Verdacht sollten Sie per PCR-Test prüfen lassen. Alternativ kann ein zweiter Schnelltest ein genaueres Ergebnis bringen.

Kostenlose Testungen erfolgen aufgrund der aktuellen Corona-Lage nur noch bei Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, schwer an Corona zu erkranken.
Zudem können sich Besucherinnen und Besucher von folgenden Einrichtungen kostenlos testen lassen:

  • Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (für Menschen mit Behinderung)
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen, sowie ambulante Dienste
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Allgemein gilt: Wer sich kostenlos testen lassen möchte, muss der Teststelle einen Nachweis über einen Besuch der genannten Einrichtungen erbringen. Oftmals ist eine Testung in der Einrichtung möglich.

Nein, nachdem die Meldepflicht für Covid-19 Infektionen entfallen ist, besteht keine Pflicht für einen PCR-Test. Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person allerdings einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses gemäß TestV § 4b.